01.08.2016
Mit dem Herrn Dr. Öhlböck waren die Ratten nicht ganz zufrieden – du erinnerst dich, lieber Leser? Ja, da war schon mal was ... aber die Freude währte nur eine Woche lang. Dieser Anwalt hat vermutlich meinen an ihn gerichteten Rat befolgt und einen Physiker befragt ... Auf die Staatsanwälte ist leider auch kein Verlass – es kann vorkommen, dass diese Leute eine Anzeige wegen Verleumdung einfach abweisen. Nun, diesmal setzen die Ratten auf einen neuen Anwalt (wieder aus Wien), der droht nicht nur wie der Herr Öhlböck, sondern der reicht gleich eine Privatanklage ein. Und zwar eine wirklich gewichtige! Stolze 44 Seiten ist umfasst die Anklageschrift! Der Böse Wolf hatte richtig gut zu tun, das alles einzuscannen.
Der Streitwert ist übrigens auf 4.360 Euro bemessen. Wie man auf einen solchen (niedrigen) Betrag kommt, weiß ich nicht – ich bin kein Jurist. Aber er hätte ruhig ein wenig höher ausfallen können, liegen doch bei mir seit 2 Jahren ungenutzte 12.000 Euro in der Schublade, die sich niemand abholen will ... Bekommt diesen Streitwert auch der „Beschuldigte“, wenn sich herausstellt, dass die Schuld beim Ankläger liegt?
Beim flüchtigen Durchlesen der Anklageschrift (das ist mittlerweile Routinearbeit für ihn), brummte der Böse Wolf mehrmals Sätze wie „Die spinnen, die Spicher!“ oder „Wie kann man nur so blöd sein!“ in sein zottiges Fell. Als er mit dem Lesen fertig war, sagte er zu seiner Freundin nur ein Wort: „Endlich!“
Endlich tut sich was Konkretes. Endlich kann der Böse Wolf eine richtige Aussage vor einem richtigen Richter in einem richtigen Gericht machen. Wunderbar!
Geneigter Leser, bevor du diese ganzen 44 Seiten der Anklageschrift durchliest, gleich vorweg: Du wirst nicht allzuviel Neues darin finden. Die Ratten haben nämlich nichts anderes gemacht, als die 3 bekannten „Gutachten“ als Beweise vorzulegen: Das HTL-„Gutachten“, das „Gutachten“ des WTLab, Partner vom TÜV InterCert Saarland, sowie das neueste „Gutachten“ der DEKRA. Alles schon bekannt.
Allerdings wurde die Anklageschrift natürlich ein wenig aufgemotzt, frisiert und getunt. Da heißt es zum Beispiel: „Durch diese unabhängigen Überprüfungen ist klargestellt, dass die Technologie, auf welcher die gebauten Anlagen basieren, funktioniert.“ Klar.
Die HTL GmbH kennt so gut wie niemand (obwohl man auch bei strömendem Regen keinen Regenschirm braucht, um trocken vom ROSCH-Büro in jenes der HTL GmbH zu gelangen ...), das italienische WTLab kennt auch kaum jemand, lediglich die DEKRA ist allgemein bekannt. Was liegt also näher, als noch ein paar weitere „wohlklingende“ Namen nachzuschieben. In der Anklageschrift gibt es einen Absatz (Seite 8), mit folgendem Inhalt: „Zusätzlich erfolgte eine Überprüfung und Messung neben einer Eigenkontrollmessung der von den Privatanklägern vertretenen Unternehmen durch die RWE AG und die Volkswagen Kraftwerk GmbH, welche die Messergebnisse in einer Gegenüberstellung verglichen hat.“
Da staunt der Böse Wolf! RWE und Volkswagen! Der angebliche „Beweis“ dafür besteht allerdings lediglich aus einer von wem auch immer geschriebenen Tabelle ohne Hinweis auf eine konkrete Person, welche die Messung durchgeführt haben soll ... ein einfaches Stück Papier ohne die geringste Aussagekraft (siehe Seite 41 der Anklageschrift). Aber man kann es ja schließlich mal probieren. Vielleicht sind die Richter in der Provinz des oberösterreichischen Mühlviertels (der Heimat des Bösen Wolfs) ja von vorgestern und fressen diesen Blödsinn. Warten wir’s mal ab ...
Weiters wird natürlich „der Beschuldigte, dem es an jedweder technischer Fachausbildung ermangelt“ in möglichst schlechtes Licht gerückt. Den Bösen Wolf kostet das ein müdes Lächeln ... Lieber Detlev, wenn du wüsstest ...
Und natürlich macht man das auch mit den Berechnungen des Dipl.-Ing. Peter Bruggmüller und stellt diesen „wissenschaftlich abgeleitet“ eine Aussage von Dipl.-Ing. Dipl.-Phys. Werner Fack (der hat den längeren Titel!) gegenüber, „dass die gegenständliche Anlage ‚kein Perpetuum Mobile ist, sondern die konsequente Nutzung von Energiedifferenzen zweier mechanischer Systeme unter Nutzung vorhandener Naturkräfte‘“. Der bekannte Unsinn.
Damit die Anklage auch noch einen etwas internationaleren Anstrich erhält, weist man auch noch darauf hin, dass „der grundsätzliche theoretische Nachweis der Funktionsfähigkeit derartiger Anlagen bereits 2004 in einer Veröffentlichung der Russischen Akademie der Wissenschaften erbracht“ worden sei. Dem Bösen Wolf hängen die Ohren herunter. Jetzt ist er wahrhaft beeindruckt. Die Russische Akademie der Wissenschaften! Dieses Schreiben muss er sich sofort besorgen, denn das kennt er noch nicht. Er wird in den nächsten Monaten russisch lernen und dann danach googeln, bis das Internet zu glühen beginnt ... Sollte er nichts finden, wird er persönlich zu Putin nach Moskau fahren, um ihn zu bitten, Einsicht nehmen zu dürfen.
Der Böse Wolf erfährt durch die Anklageschrift auch, dass sein Gedächtnis offenbar lückenhaft ist. Denn dort steht geschrieben, dass „in diesem Zusammenhang festzuhalten ist, dass dem Beschuldigten seitens der Privatankläger sogar angeboten wurde, sich vorort nach Belgrad zu begeben, das Vorführmodell in Augenschein zu nehmen und eigene Messungen vorzunehmen. All dies hat der Beschuldigte ausgeschlagen, sodass er sich nicht nachträglich auf eine allfällige Gutgläubigkeit stützen kann.“
Das einzige Schreiben, das der Böse Wolf je von einem Vertreter von ROSCH erhalten hat, kam auf den Tag genau vor 2 Jahren per E-Mail vom „Leiter der Rechtsabteilung“ ... und da stand kein Wort von einer Besichtigung oder Ähnliches darin. Persönlich begegnet ist der Böse Wolf bis heute keinem einzigen Vertreter von ROSCH. Er hat auch nie mit einem solchen telefoniert noch hat ROSCH je auf eine E-Mail geantwortet. Aber der Böse Wolf erinnert sich, dass Herr Reuter von GAIA(!) ihm angeboten hat, auf Kosten von ROSCH nach Spich (von Belgrad war nicht die Rede) zu fahren. Man werde diesbezüglich auf mich zukommen, sagten Herr Reuter und Herr Burgstaller auf der Klagenfurter Messe zu mir. „Auf mich zugekommen“ sind bisher allerdings nur Anwälte ...
Die Anklageschrift wird mit einem Satz von Herrn Gerharz abgeschlossen: „Daher darf ich bitten, baldmöglichst und mit aller zur Verfügung stehenden Härte gegen Herrn Süß vorzugehen.“
Gerne, Herr Gerharz. Sie dürfen bitten!