19.10.2014
„Stundenlang, flüsterleise und mit noch mehr Leistungsüberschuß ist das AuKW Funktionsmuster am NETJournal Kongress in Bregenz heute gelaufen... Danke an unseren Technologiepartner ROSCH! Nun ist der Beweis öffentlich erbracht!“
So konnte man es heute auf der GAIA-Seite bei Facebook lesen.
Liebe GAIA-Verantwortliche, die ihr behauptet, dies sei ein „öffentlicher Beweis“: Ihr impliziert mit eurer Aussage, dieses Modell sei in der Lage, dauernd(!) einen Leistungsüberschuss zu liefern. Dies tut es jedoch nicht! Wärt ihr bereit, das Wunderwerk unter notarieller Aufsicht eine ganze Woche lang rund um die Uhr laufen zu lassen? Mit Glühbirnen statt LEDs als Verbraucher?
Anmerkung: LEDs (Leuchtdioden) haben einen weitaus höheren Wirkungsgrad, was die Ausbeute an Licht je Watt elektrischer Leistung betrifft, als Glühlampen und erwecken daher den subjektiven Eindruck höherer Leistung – das ergibt einen größeren Spielraum für Tricksereien.
Liebe GAIA-Verantwortliche, ihr wisst doch, dass die eingebaute Batterie dafür verantwortlich ist, dass das Wunderwerk sich eine Weile dreht. Und ihr wisst auch, dass es sich nicht ewig drehen wird. Wenn die Batterie leer ist, bleibt es stehen.
Wenn ihr jetzt die Schutzbehauptung aufstellt, das wüsstet ihr nicht – probiert es doch einfach aus! Lasst es eine Woche ununterbrochen laufen ...
Meine Aussage ist klar: Es wird nicht so lange durchhalten.
Und noch etwas, so ganz nebenbei erwähnt: Lest euch in Ruhe nochmal (denn ihr habt es ohnehin bereits getan) meinen gestern veröffentlichten Beitrag durch. Nicht nur das Schweizer Recht ist hier sehr deutlich, auch die österreichischen Paragraphen sprechen eine klare Sprache!
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